Aus Liebe zum Tier!

Aus Liebe zum Tier!

Das niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden

Am 26.Mai 2011 wurde in Niedersachsen ein neues „Gesetz über das Halten von Hunden“ verabschiedet.

Hier die wesentlichen Bestandteile des Gesetzes für Sie zusammengefasst, welches nur in Niedersachsen gilt:

wer einen Hund in Niedersachsen hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen
Hunde, die älter als 6 Monate sind, müssen durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein
für alle Hunde, die älter als 6 Monate sind, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden
alle Hunde müssen vor der Vollendung des 7. Lebensmonats in einem zentralen Hunderegister gemeldet werden (online, telefonisch oder per Post) www.hunderegister-nds.de
wenn die Fachbehörde Hinweise erhält, dass ein Hund gefährlich ist, wird sie dies überprüfen und den Hund ggf. als „gefährlichen Hund“ einstufen, für diese Hunde gelten weitere Voraussetzungen.
Sachkunde:

Die theoretische Sachkunde ist vor der Anschaffung des Hundes nachzuweisen, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung. Bis Juli 2013 besteht noch eine Übergangsfrist. Auch danach sind alle Hundehalter, die in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre durchgängig einen Hund gehalten haben, von dieser Auflage befreit, ebenso Blinden- oder Behindertenbegleithunde, Jagdhunde, die bereits eine Brauchbarkeitsprüfung erfolgreich bestanden haben und Diensthunde der Polizei, Bundeswehr und des Rettungswesens.

Es gibt verschieden Prüfungen, die als Sachkundenachweis anerkannt werden. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Hundeschulen oder den ortsansässigen Tierheimen.

Mikrochip:

Alle Hunde, die älter als 6 Monate sind, müssen durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Sollte Ihr Hund noch nicht entsprechend gekennzeichnet sein, sprechen Sie uns bitte an. Dieser Chip wird ähnlich wie eine Impfung mit einer Kanüle an der linken Halsseite ihres Hundes implantiert. Im Normalfall ist dafür keine Narkose notwendig!

Haftpflichtversicherung:

Für Hunde, die älter als 6 Monate sind, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abgeschlossen werden. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.

Zentrales Register:

Alle Hunde müssen spätestens bis zur Vollendung des 7. Lebensmonats in einem Zentralen Hunderegister erfasst werden (www.hunderegister-nds.de). Dabei werden Daten des Halters (Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort) aber auch Daten des Hundes (Geburtsdatum, Geschlecht, Rasse und Mikrochipnummer) gespeichert. Dieses Register ist nicht zu verwechseln mit den bisherigen Tierregistern (z.B. Tasso). Diese verfolgen das Ziel vermisste Tiere wieder zu ihren Besitzern zurückzubringen. Das neue Register dient ausschließlich dazu, statistische Auswertungen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter machen zu können, sowie einen Hund und seinen Halter im Falle eines Beißvorfalls eindeutig zuordnen zu können.

Das könnte Sie auch interessieren:

Narkoseinformationen
Narkoseinformationen

Narkoseinformationen Für chirurgische Eingriffe ist in der Regel eine Narkose erforderlich. Wahrscheinlich werden Sie sich Sorgen um Ihr Tier machen.…

Inhalationsnarkose
Inhalationsnarkose

Inhalationsnarkose Für länger dauernde oder schwere Eingriffe werden in unserer Praxis wie in der Humanmedizin Inhalationsnarkosen durchgeführt. Der Einsatz von…

Blasensteine und Blasenschlamm beim Kaninchen und Meerschweinchen – was kann man dagegen tun?
Blasensteine und Blasenschlamm


Blasensteine und Blasenschlamm beim Kaninchen und Meerschweinchen – was kann man dagegen tun? Kaninchen und Meerschweinchen sind leider sehr häufig…